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Die andere Seite der Medaille

© Erwin Scheriau

Die andere Seite der Medaille

© Erwin Scheriau

Assoziierte Professorin für Molekularbiologie und Genomik an der TU Graz, ÖVP-Nationalratsabgeordnete, Ministerin und jetzt steirische Gesundheitslandesrätin: Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß hat binnen weniger Jahre politische Karriere gemacht. Jetzt kam für sechs Monate — in sprichwörtlich bewegten Zeiten — der Vorsitz der Konferenz der Landesgesundheitsreferentinnen und -referenten hinzu. Grund für eine Standortbestimmung, was die Gesundheitspolitik auf Bundes- und Länderebene angeht. | von Wolfgang Wagner

Nur, um die jüngsten beruflichen Stationen von Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß festzumachen: Sie war im ersten Kabinett von Bundeskanzler Sebastian Kurz Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, ist seit Herbst 2018 Bundesleiterin der ÖVP-Frauen und wurde ab 22. Mai 2019 auch mit der Leitung des damaligen Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport betraut. Im Dezember 2019 entschied sie sich für die Rückkehr in die Steiermark und fungiert seit 17. Dezember 2019 als Landesrätin für Bildung, Gesellschaft, Gesundheit und Pflege. Mit Anfang 2021 kam in dieser Funktion turnusmäßig der Vorsitz im Gremium der Gesundheitslandesräte der Bundesländer hinzu.

Der Unterschied zwischen Bundes- und Landes­politik? „Es ist die andere Seite der Medaille. Der Bund regelt Themen für ganz Österreich. Wir sind die Ausführenden. Als Ministerin ist man für die bundesweiten Vorgaben verantwortlich. Als Landesrätin — gerade als Gesundheitslandesrätin — geht es um die Umsetzung. Und da ist es z. B. ein Unterschied, ob es sich um ein Flächen-Bundesland oder um eine Großstadt handelt“, sagte Bogner-Strauß im Gespräch mit Periskop.

Keine Frage, in Österreich sind wesentliche Aufgaben des Gesundheitswesens „Länder­sache“. Das gilt besonders für die Spitäler, aber auch für die Pflege. Daher ergibt sich gerade wegen der föderalen Struktur Österreichs ein hoher Abstimmungsbedarf. Und hier greift die Funktion der Konferenz der Landesgesundheitsreferentinnen und -referenten ein. „Die Bedeutung dieses Gremiums entsteht aus der Tatsache, dass den Bundesländern in der Gesundheitsversorgung eine bedeutende Rolle zukommt. Aus dieser unmittelbaren Verantwortung heraus gibt es gerade im Bereich der öffentlich finanzierten Spitäler eine Vielzahl von Themen, die alle Bundes­länder gleichermaßen betreffen“, sagte die Landespolitikerin. Als Beispiele können hier Therapien mit neuen, oft sehr teuren Medikamenten oder seltene und spezielle Operationen erwähnt werden, die nicht in allen Kranken­häusern bzw. allen Bundes­ländern durchgeführt werden können, weil es dafür spezialisierter Abteilungen bedarf.  Eine Behandlung darf aber keinesfalls von der Postleitzahl der Patientinnen und Patienten abhängig sein. 

Wir brauchen in Zukunft flexiblere Kapazitäten in den Spitälern.

05.02.2021, AUT, Landhaus, Graz, AGENTUR WELLDONE - INTERVIEW MIT LANDESRÄTIN JULIANE BOGNER-STRAUSS, im Bild: ; FOTOCREDIT: ERWIN SCHERIAU WICHTIGER HINWEIS: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Fotograf keine gesonderten Vereinbarungen mit den abgebildeten Personen oder mit den UrheberInnen abgebildeter Werke getroffen hat. Ausdrücklich wird daher auf die einschlägigen, insbesondere persönlichkeitsrechlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes verwiesen, die vom Auftraggeber unter eigener Verantwortung zu beachten sind.

Zwischen Covid-19 und langfristigen Projekten

Bogner-Strauß betonte in diesem Zusammenhang die auf Länderebene erlebte gute Kooperation: „Hier wird über alle Parteigrenzen hinweg sehr gut zusammengearbeitet. Wir stimmen uns regelmäßig und aufgrund der Coronapandemie wohl öfter denn je zuvor und auch sehr kurzfristig bei Videokonferenzen ab und treffen Entscheidungen.“ Abhängig vom Themenkreis, gibt es dazu oft schon intensive Vorgespräche auf Beamtenebene. Bei schnell zu treffenden Entscheidungen wurde die eine oder andere Videokonferenz auch schon innerhalb von Stunden einberufen, diese gute Zusammenarbeit innerhalb der Gesundheitslandesrätinnen und -räte ist ein Beispiel, dafür, wie es funktionieren kann und soll. Gerade 2020/2021 war und ist vieles durch das Thema der Coronapandemie geprägt. „Es würde ganz den Rahmen jedes Interviews sprengen, wenn man alle Herausforderungen benennt, die wir da im Laufe des vergangenen Jahres zu bewältigen hatten und auch noch weiterhin bewältigen müssen. Aber im Endeffekt gilt auch hier: Die Bundesländer sind für den Vollzug verantwortlich“, sagte die Politikerin.

Das derzeit wohl wichtigste Beispiel: Das Thema, wie man in Österreich möglichst schnell und flächendeckend für die Umsetzung des bundesweiten Impfkonzepts gegen Covid-19 sorgt. „Die Verimpfung der Coronavakzine an weite Teile der Bevölkerung innerhalb kurzer Zeit ist schon rein logistisch eine große Herausforderung“, stellte Bogner-Strauß fest. Hinzu kommt die Herausforderung, dass nicht alle Vakzine für alle Altersgruppen zugelassen sind und sich die Verfügbarkeit der Impfdosen fast täglich ändert, was die Verimpfung — laut Impfstrategie des Bundes — nicht gerade einfacher macht. „Ich habe auch größtes Verständnis dafür, dass die Menschen ungeduldig werden, aber Impfdosen die ich nicht habe, kann ich nicht verimpfen“, bedauert Bogner-Strauß.

Gerade hier — und im Rahmen einer Pandemie in akutester Form — sind zahllose Detail­fragen zu klären, die Umsetzung beschlossener Maßnahmen zu gewährleisten, regionale Gegebenheiten zu beachten. Es macht einen Unterschied, ob die Bevölkerung einer Millionenstadt (durch-)geimpft wird oder für flächendeckenden Impfschutz auf dem Land gesorgt werden muss.

Die Zusammenarbeit der Landesgesundheitsreferentinnen und -referenten ist über die Parteigrenzen hinweg sehr gut.

Stadt und Land — und Covid-19

Laut Bogner-Strauß: „Da gilt es im Hintergrund und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, viele Fragen zu beantworten: Wie viel Impfstoff ist zu welchem Zeitpunkt verfügbar? Wie bringen wir die Impfung schnellstmöglich an die Bürgerinnen und Bürger — über Ordinationen und/oder Impfstraßen? Wie viel Personal steht für die Verabreichung der Vakzine unmittelbar zur Verfügung? Diese Liste ließe sich beinahe beliebig erweitern. Das gilt nicht nur für Impfungen, sondern auch für Testungen, die wir der Bevölkerung niederschwellig und wohnortnah anbieten wollen, da sind wir mit den Regionen im ländlichen Bereich vor ganz andere Herausforderungen gestellt, als in den Städten. Über Bundes­ländergrenzen hinweg gelingt es uns gemeinsam Lösungen zu finden. Der Austausch von Ideen und bereits erfolgten Anwendungen hilft, um voneinander zu lernen, man muss das Rad nicht jedes Mal neu erfinden.“

Die Frage der Testungen und der Covid-19-Impfungen ist nur ein Bruchteil der täglichen Herausforderungen. Generell wird SARS-CoV-2 auch im Jahr 2021 sowohl Bund als auch die Länder auf breitester Ebene weiterhin und gut beschäftigen. Womit die Agenda — auch für die Konferenz der Landesgesundheitsreferentinnen und -referenten — thematisch zu einem Gutteil vorgegeben ist. Die turnusmäßige Vorsitzende des Gremiums: „Das Haupthema ist — wenn auch nicht freiwillig gewählt — natürlich Corona und dessen Auswirkungen. Das gute Gesundheitssystem in Österreich hat der Pandemie bislang getrotzt, dennoch gab es schon Phasen, vor allem im Spätherbst, wo unsere Krankenhäuser nahe an der Auslastungsgrenze waren und das Personal an der Belastungsgrenze. Außerdem mussten elektive Eingriffe ausgesetzt werden, um Betten für Covid-19-Patientinnen und -Patienten vorzuhalten, sprich die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Gesundheitsversorgung im intramulralen Bereich war damit auch für andere Patientinnen und Patienten spürbar.“

Die Pandemie betrifft allerdings bei weitem nicht nur die Versorgung durch die Spitäler. Auch die Versorgung außerhalb der Spitäler war betroffen. Daher wurde auch bereits im Juni in der Konferenz der Landesgesundheitsreferentinnen und -referenten der Beschluss gefasst, eine bundesweite Arbeitsgruppe einzurichten. „Diese Gruppe, bestehend aus Stakeholdern aus dem Gesundheitsbereich, befasst sich mit den Auswirkungen von Covid-19 auf die Versorgungsstruktur im intramuralen und mit extramuralen Bereich und erarbeitet Vorschläge für Adaptierungen, die sowohl in den österreichischen Gesundheitsplan als auch in die regionalen Gesundheitspläne einfließen können.“

Der Bund regelt Themen für ganz Österreich. Wir sind die Ausführ­enden.

Ein Beispiel: Die Anfang 2020 schnell auch über Österreich hereingebrochene SARS-CoV-2-Pandemie hat an das Gesundheitswesen enorme Anforderungen bezüglich Flexibilität und rasches Reagieren gestellt. „Ein Aspekt der hier eine mögliche, rasche Adaptierbarkeit der räumlichen Ausgestaltung der Infrastruktur sein kann. Wegen Covid-19 benötigte man z. B. eine schnelle Anpassung von Kapazitäten an Isolierzimmern und in der Intensivpflege, aber auch der Eingangsbereich der Kranken­häuser muss schnell für ein mögliches Schleusensystem adaptierbar sein“, sagte die derzeitige Vorsitzende der Konferenz der Landesgesundheitsreferentinnen und -referenten.

Fazit der steirischen Landespolitikerin: „Ich gehe beispielsweise davon aus, dass wir in Zukunft flexiblere Kapazitäten im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung brauchen werden. Dies bedeutet auch, dass wir die Krankenhausstandorte entsprechend gestalten werden müssen und es bauliche Voraussetzungen geben muss, um im Ernstfall schnell und flexibel reagieren zu können.“

Das Vermeiden von Versorgungslücken

Dem österreichischen Gesundheitssystem ist es im Großen und Ganzen gut gelungen der Pandemie zu trotzen und die Gesundheits­versorgung aufrecht zu erhalten. Dennoch gilt es aus der Pandemie die Lehren zu ziehen und das österreichische Gesundheitswesen so zu verändern, dass auch in Krisen, wie rund um SARS-CoV-2, die Versorgung der Patientinnen und Patienten bestmöglich sichergestellt ist und möglichst keine „Kollateralschäden“ auftreten, z. B. weniger Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen auf Krebserkrankungen mit potenziell gefährlichen Konsequenzen. Bogner-Strauß: „Das wirkliche Ausmaß wird sich erst in einer Ex-Post-Betrachtung der Versorgungsforschung zeigen — man kann mitten in der Pandemie nur spekulieren, warum es in welchen Bereichen zu diesen Veränderungen gekommen ist. Bei den Vorsorgeuntersuchungen wird es sowohl daran liegen, dass es durch Corona in manchen Regionen möglicherweise ein verringertes Angebot gegeben hat, aber es ist vermutlich auch so, dass die Nachfrage der Patientinnen und Patienten nicht so groß war und vermeintlich hinausschiebbare Termine nicht wahrgenommen wurden.“

Die Finanzierung der Gesundheitsver­sorgung

Mit der Covid-19-Pandemie verschärft sich aber auch die Finanzierungsfrage im österreichischen Gesundheitswesen. Die Landesrätin: „Es stellt sich natürlich durch die coronabedingte Wirtschaftskrise auch die Frage, wie das öffentlich finanzierte Gesundheitssystem weiterhin finanziert werden kann, wenn insbesondere die Beiträge der Sozialversicherung sinken und die Steuereinnahmen dies auch tun.“

Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ging man im vergangenen Jahr von einem Fehlbetrag von bis zu rund 450 Mio. Euro für 2020 aus. Mittlerweile konnte erste vorsichtige Entwarnung für 2020 gegeben werden. Für 2020 muss auch erwähnt werden, dass weniger Einnahmen wegen ausgefallener Beitragszahlungen auch weniger von den Versicherten in Anspruch genommene Leistungen gegenüberstanden. Aber das reduzierte Wirtschaftswachstum, die höchste Arbeitslosenrate seit Jahrzehnten und weitere Faktoren werden die Einnahmen der ÖGK nachhaltig für Jahre reduzieren.

Insgesamt ist und bleibt die Situation angespannt. Auf der Seite der Bundesländer trifft das speziell auf die Gelder für das Krankenhauswesen zu. Bogner-Strauß: „Insofern muss der Fokus aus Sicht der Länder darauf liegen, dass die Spitalsfinanzierung in ihrem bisherigen Ausmaß gesichert bleibt. Ansonsten kommt es zu massiven Leistungskürzungen — das kann niemand wollen!“

Dauerbrenner: Ärzte-Dienstzeiten

Sowohl im niedergelassenen Bereich als auch bei den österreichischen Krankenhäusern gibt es bundesweit anhaltenden Abstimmungsbedarf. „Zu den Themen, die in der Konferenz der Landesgesundheitsreferentinnen und -referenten ein Dauerbrenner sind, gehören Neuregelungen im Ärztegesetz und im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG)“, sagte die steirische Gesundheitsreferentin.

Das mit 1. Jänner 2015 in Kraft getretene Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz sollte die EU-Regelungen bezüglich der Dienstzeiten der Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern erfüllen. Darüber hatte es in Österreich viele Jahre lang heftige Diskussionen gegeben. Es kam zu einer Limitierung der Wochen-Arbeitszeit auf 48 Stunden mit der Möglichkeit für ein freiwilliges Opt-out durch Ärztinnen und Ärzte. Die Spitals­träger fürchten mit dem Auslaufen dieser Opt-out-Regelung vor allem Personalengpässe, da es kaum möglich sein wird, die Mehrstellen zu besetzen, da nicht genügend Personal zur Verfügung stünde.

So heißt es im aktuellen Regierungsübereinkommen unter anderem: „Schaffung von Rahmenbedingungen, die die ärztliche Versorgung im Spitalsbereich sicherstellen (Arbeitszeitregelungen im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz etc.).“ Die Bundesregierung will eine befristete Verlängerung der Opt-out-Möglichkeit schaffen.

Und genau das müsste auch mit den Bundesländern abgestimmt werden. „Viele Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern wollen mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Das betrifft alle Bereiche — von der Patientenversorgung bis zur Ausbildung. Österreich hat hier ‚Gold Plating‘ betrieben. In der Steiermark würde ein Auslaufen der Opt-out-Regelung einen Mehrbedarf von über 100 Spitalsärztinnen und Spitalsärzten bedeuten, die es aber nicht gibt“, erklärte Bogner-Strauß.

Strukturreform

Womit man bei den „steirischen“ Themen angekommen ist. In dem Bundesland ist man seit Jahren dabei, die Spitalslandschaft umzugestalten. Dies soll über die Zusammenlegung von Standorten — zum Teil in neue „Leitspitäler“ — laufen. Ergänzend dazu sind Primärversorgungszentren (auch gerne als Gesundheitszentren bezeichnet) vorgesehen. Auch hier will man eine Vorreiterrolle spielen.

Bogner-Strauß: „Die Ereignisse des letzten Jahres haben uns gezeigt, dass kein Weg an der Spitalsreform, wie wir sie in der Steiermark bereits umsetzen, vorbeiführt. Die Medizin entwickelt sich ständig weiter — dies macht es erforderlich, medizinische Leistungsangebote am „Best Point of Service“ anzubieten. Man muss auch nicht immer gleich in ein Krankenhaus, und dennoch nehmen viele diesen Weg und lange Wartezeiten in Ambulanzen auf sich, obwohl sie anderswo — z. B. im nieder­gelassenen Bereich — versorgt wären.“

Im Spitalsbereich geht es hier um Kapazitäten und Leistungsangebote. „Wir haben in der Steiermark sehr kleine Strukturen. Ein Beispiel stellt die Gynäkologie und Geburtshilfe dar. Wenn in einem Krankenhaus auf der Geburtenstation nicht einmal mehr eine Geburt pro Tag erfolgt, welches medizinische Personal will man dorthin bekommen — Routine braucht Expertise!“, erklärte die Landesrätin.

Es geht aber nicht nur um die aktuelle Versorgung der Betroffenen, sondern auch um die Zukunft. Bogner-Strauß: „Ich denke dabei auch an die Ausbildung junger Ärztinnen und Ärzte. Eine adäquate Ausbildung im Fach Gynäkologie und Geburtshilfe ist in einem Krankenhaus, wo pro Jahr nicht einmal 200 Kinder auf die Welt kommen, so gut wie unmöglich.“

An der Spitalsreform in der Steiermark führt kein Weg vorbei.

Neue Strukturen

Ein Beispiel für die Neuordnung der (Spitals-)Strukturen könnte hier der Bezirk Liezen sein. „Derzeit gibt es in der Region drei Spitäler. Und zwar in Schladming, in Bad Aussee und in Rottenmann. Ziel ist ein Leitspital in der Region Liezen, das mit allen notwendigen Abteilungen ausgestattet ist und auch die notwendigen Fallzahlen erreicht“, erklärte die Landesrätin. Das Krankenhaus wird für das Personal auch dahingehend attraktiv sein, weil fächerübergreifend mehr Zusammenarbeit möglich sein wird, die Ausbildung verstärkt und verbessert sowie mehr Expertise erreicht werden kann. Das neue Krankenhaus soll bis 2025 um rund 250 Mio. Euro in der Gemeinde Stainach-Pürgg errichtet werden. Gleichzeitig werden an den anderen Standorten Einrichtungen wie Primärversorgungseinheiten, Angebote für Pflege und Nachbetreuung ein ergänzendes Leistungsangebot darstellen.

Kernpunkt ist laut Bogner-Strauß auch hier eine abgestimmte Versorgung: „Wir müssen zwei weitere Schnittstellen in Angriff nehmen, die durchaus auch zusammenhängen: Nämlich jene zwischen intra- und extramuraler Versorgung allgemein und jene zwischen Spital und pflegerischer Nachsorge.“

Als Beispiel für die zukünftige Entwicklung nannte die Landesrätin auch die bereits in Betrieb gegangenen bzw. geplanten Primärversorgungseinheiten: „Die können je nach Bedarf mit Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern und/oder Fachärztinnen und Fachärzten besetzt sein.“ Bereits Ende Juni 2020 gab es in der Steiermark insgesamt elf sogenannte Primärversorgungszentren. „Wir sind damit in Österreich in einer Pionierrolle und wollen bis 2025 noch weitere Primärversorgungszentren errichten, um eine wohnortnahe, multiprofessionelle Versorgung zu etablieren, die bis zu zehn Stunden am Tag offen hat und damit niederschwelligen Zugang verschafft“, erklärte Bogner-Strauß. Denn oft weicht man auch in die Ambulanz aus, weil zeitnah keine Ordination in der Nähe geöffnet hat.

Die Zusammensetzung in diesen Gemeinschaftspraxen ist ganz unterschiedlich: So können neben Ärztinnen und Ärzte, (Diplom-) Pflegeassistentinnen und -assistenten, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, auch Diätologinnen und Diätologen oder Diplomkrankenpflegerinnen und -pfleger in den Primärversorgungszentren arbeiten. Auch Sozialarbeiterinnen und -arbeiter unterstützen oft das Team. Diese Zentren sollen den Patient­innen und Patienten eine vielseitige medizinische und gesundheitliche Versorgung und Betreuung an einem Platz bieten und gleichzeitig die (präventive) Gesundheitsversorgung in den Regionen verbessern.

„Das geht bis zur Hauskrankenpflege und die Nachsorge“, sagte die steirische Landesrätin. Lange Öffnungszeiten würden den Patientinnen und Patienten zugutekommen, es ergäben sich aber auch noch andere Vorteile: „Zwei Ärztinnen und Ärzte können in einer Ordination gemeinsam in Teilzeit arbeiten.“ Und schließlich: Man biete in der Steiermark für Medizinstudentinnen und -studenten Praktika im niedergelassenen Bereich an — vor allem bei Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern, samt Hilfe bei der Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten. Das soll den Bereich der Allgemeinmedizin attraktivieren und angehende Ärztinnen und Ärzte wieder vermehrt in den niedergelassenen Bereich — auch in den Regionen — und in die versorgungswirksame Kassenmedizin zu bringen.

Weißbuch Gesundheit

Im Grunde genommen ist die österreichische Gesundheitspolitik seit Jahren mit allen diesen Themen beschäftigt. Einen weiteren Anstoß, endlich an die Umsetzung der wichtigsten Projekte zu gehen, lieferte 2020 auch das Praevenire Weißbuch „Zukunft der Gesundheitsversorgung“, bei dem Dr. Hans Jörg Schelling, ehemals Chef des Hauptverbandes der Sozialversicherungen und Ex-Finanzminister, die Regie führte. „Dankenswerterweise liefert das Weißbuch viele Denkanstöße. Besonders wichtig scheint mir der Gedanke, dass wir das Gesundheitssystem aus Sicht der Patientinnen und Patienten bzw. das Pflegesystem aus Sicht der zu Betreuenden wahrnehmen müssen“, sagte Bogner-Strauß.

Dazu könne auch die in dem Weißbuch stark betonte Digitalisierung des Gesundheitswesens beitragen. „Hier haben wir noch Aufholbedarf. Aber das e-Rezept oder z. B. der e-Impfpfass — die werden auf jeden Fall bleiben. Wir haben in der Steiermark darüberhinaus einige Pilotversuche am Laufen. Das gilt für die Betreuung von an Diabetes Erkrankten genauso wie ein erfolgreiches Projekt zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Herz­insuffizienz.“

Letzteres ist zum Beispiel das Projekt „HerzMobil“ in der Steiermark: Derzeit ist die Pilotregion Mürztal mit dem LKH Hoch­steiermark, Abteilung für Innere Medizin am Standort Bruck, eingebunden. Es geht um die Nachsorge und Stabilisierung für Herzinsuffizienzpatientinnen und -patienten. Die Zusammenarbeit des Betreuungsteams mit den Betroffenen wird durch ein telemedizinisches System unterstützt, das aus Waage, Blutdruck- und Pulsmessgerät sowie einem Mobiltelefon besteht.

Damit können Patientinnen und Patienten täglich die selbstständig erhobenen Messdaten (Gewicht, Puls, Blutdruck) und die aktuelle Befindlichkeit einfach und rasch übertragen und von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten entstehende Probleme frühzeitig erkannt werden. Neben dem Monitoring kommt es auch zu einer intensiven Schulung der Patientinnen und Patienten bzw. von deren Angehörigen. Sie erfolgt durch speziell geschultes Herzinsuffizienz-Pflegepersonal. Dritter Eckpunkt ist die durch das System mögliche Optimierung von Dosis und Einsatz der verschriebenen Arzneimittel.

Wir brauchen im Gesundheitsbereich realistische und attraktive Berufsbilder.

Mehr Geld allein bringt nichts

Ein Credo — und das gilt auch wohl auch für das „Weißbuch“ — wie Juliane Bogner-Strauß erklärte: „Wir müssen lösungsorientiert denken. Ich finde, wir haben es uns diesbezüglich viel zu einfach gemacht und die Probleme einfach mit viel Aufwand und Geld auf die nächste Ebene geschoben. Dies führt zu den Versorgungslücken an den Schnittstellen extramural/intramural und Nachsorge/Pflege. Diesbezüglich gehört auch ein Bewusstseinswandel her. Ist es beispielsweise erstrebenswert, stationär aufgenommen zu werden, wenn die ambulante Versorgung möglich ist? Ist es zielführend, Menschen mit niedrigem Versorgungsbedarf dauerhaft in stationären Einrichtungen unterzubringen?“

Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Frage, wie man die Versorgungswirksamkeit der im Gesundheitswesen Tätigen erhöhen könnte, sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch anderer Pflegeberufe. Bogner-Strauß: „Hier gilt es bereits in der Ausbildung anzusetzen — gut ist alles, was Versorgung schafft! Dies trifft im Übrigen auch für die im Weißbuch eben breit thematisierte Digitalisierung zu — diese bietet gerade für den ländlichen Raum ganz andere Versorgungsoptionen.“

Die Version 2020 des PRAEVENIRE Weißbuches „Zukunft der Gesundheitsversorgung“ sollte jedenfalls auch als Basis für eine ständige Weiterentwicklung dienen, betonte die steirische Landesrätin: „Ein Gedanke, der mich schon seit längerem umtreibt ist folgender: Wie schafft man es, realistische und attraktive Berufsbilder für die Zukunft zu entwerfen? Ich glaube, dass gerade vor Beginn der Ausbildung in den angesprochene Berufen derzeit vieles falsch läuft. Viele potenziell hochkarätige Ärztinnen und Ärzte scheitern z. B. bereits an der Aufnahme zum Studium — in der Pflegeausbildung ist es nicht anders: Die mangelnde Anerkennung und die Aussicht, mit Mitte 40 aufgrund der körperlich und seelisch schweren Arbeit mit einem Bandscheibenvorfall oder Burn-out zuhause zu sitzen, ist nicht sehr verlockend“.

Hier gehe es um Inklusion und Erwartungshaltungsmanagement. Bogner-Strauß: „Krankheit und Pflegebedarf sind Phänomene aus der Mitte der Gesellschaft, die uns alle betreffen — wir müssen diese Themen auch wieder in die Mitte der Gesellschaft holen und sie nicht in ‚weiße Fabriken‘ oder ähnliche Institutionen outsourcen.“

Fotocredit: © Erwin Scheriau

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