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Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 – VUG 2024

Dr. Ernest G. Pichlbauer
© PETER PROVAZNIK , PRIVAT

Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 – VUG 2024

Dr. Ernest G. Pichlbauer
© PETER PROVAZNIK , PRIVAT

Rezeptblock | Folge 3

Wie zu erwarten, wurde es auch diesmal die größte Strukturreform aller Zeiten

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Dr. Ernest G. Pichlbauer

ist unabhängiger Gesundheitsökonom und Publizist.

Eigentlich jedoch ist das VUG 2024 nur ein Sammelsurium (sehr) alter Gesetzestexte, die, mehr oder weniger wortgleich, einfach neue Fristen erhalten. Dort, wo es „neue Texte“ gibt, erreicht die Legistik neue Tiefpunkte. Hintergrund ist, das am Ende Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bleiben mussten, wie bisher – aber eben jeder mehr Geld vom Bund kriegen soll – im Grunde wie immer.

Aufhänger ist „digital vor ambulant vor stationär“. Hier wurden die meisten „neuen“ Texte eingeführt – genauer betrachtet sind es aber nur Erweiterungen der bekannten „ambulant vor stationär“-Gesetze, die es seit 15 Jahren gibt. Wenn man Daten und Auslastungsbestrebungen der Spitäler anschaut, haben die alten Gesetze kaum gewirkt, warum sollten es die neuen? Um das Abzuschätzen wäre es sicher hilfreich die Entscheidungsgrundlagen zu kennen – sofern es diese überhaupt gibt. Und nur so als Beiwort: 1450 ist die Telefon-Schmalspurvariante des TeWeb, das seit über 15 Jahren in Gesetzen und Planungen vorkommt, und ELGA hat über zwei Jahrzehnte auf dem Buckel -Papier ist geduldig.

Der „große Wurf“, soll die Entmachtung der Ärztekammer sein, Und Prima Vista ist die Reduktion der Veto-Player in der ambulanten Versorgung tatsächlich etwas richtiges. Der zweite Blick allerdings führt aber zur Frage, wie nun Planungsentscheidungen fallen werden?

Und da kommen die RSGs ins Spiel. Diese Planungsinstrumente sind ebenfalls bald 20 Jahre alt – und versorgungswissenschaftlich völlig wirkungslos, wie die Inhomogenität der Versorgungslandschaft zeigt. Neu ist daran nichts, es sei denn, dass diese nun zur absoluten Entscheidungsgrundlage werden sollen, gegen die es kaum mehr Rechtsmittel gibt.

Wer sich mit RSGs auskennt, weiß, dass diese nie den gesetzlichen Vorschriften entsprachen, oder ÖSG-konform verfasst wurden Sie waren und sind willkürliche Bettenplanungen der Landespolitiker, mit ein paar unnachvollziehbaren alte Daten der Sozialversicherungen. Warum sollte das nun anders werden? Umso mehr, als dass alle Zahlen, Daten und Fakten, die den Planungen zu Grunde liegen sollen, weiter geheim und einer Begleitforschung entzogen bleiben Gegen den RSG vorzugehen wird also sehr schwer. Mag sein, dass ein Veto-Player weg ist, aber ob diese RSGs auch einer rechtsstaatlichen Prüfung standhalten? Oder gilt die Hoffnung „Wo kein Kläger da kein Richter“? Wer wird sich den trauen, gegen Länder zu klagen?

Und die Willkür wird nun auch auf Medikamente im Spital ausgedehnt – mittels Bewertungsboard (englische Fachausdrücke im Gesetz sind ja okay, aber Denglische Austriaca?).

Würde das alles so laufen wie das NICE in UK, also evidenzbasiert, transparent und nachvollziehbar, wäre das völlig in Ordnung, wird es aber nicht – denn das Board ist voll von Politikerinnen und Politikern, die Daten haben die sonst niemand sehen darf, und deren Gesetzesvorgabe so unklar ist, dass alles oder nichts beschlossen werden kann. Denn was sind „voraussichtlich hochpreisige“ und „spezialisierte“ Medikamente?

Das Einzige, was wirkmächtig wird. und ganz ohne Ziele auskommt, ist der Rückschritt in der Ärzte-Ausbildung. Die Zahl der Ausbildungsstellen wird schlagartig steigen, weil nun eine Fachärztin, ein Facharzt bis zu zwei Absolventinnen, Absolventen und fast unbegrenzt Studierende im KPJ ausbilden darf. Viel wird da nicht gelehrt werden, aber Dienstpläne können, so die Hoffnung der Länder, mit billigem Personal gefüllt und Spitalsstandorte gesichert werden. Eben „digital vor ambulant vor stationär“. Und wenn da die Absolventinnen und Absolventen nicht mitspielen und in Ausland gehen, wird es auch gute Gründe geben, mehr MedUnis zu errichten. 

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