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Tu felix Austria, digitalisiere!

Florian Tursky
© KRISZTIAN JUHASZ

Tu felix Austria, digitalisiere!

Florian Tursky
© KRISZTIAN JUHASZ

Ein wichtiger Meilenstein ist mit dem Digital Austria Act gesetzt – doch es bleibt noch viel zu tun. PERISKOP sprach mit Staatssekretär Florian Tursky, MSc. MBA über die Aufgaben und Ziele der Bundesregierung in der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

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Mag. Dora Skamperls

PERISKOP-Redakteurin

Florian Tursky, MSc. MBA, ist seit Mai 2022 Staatssekretär für Digitalisierung, Informationstechnologie und Telekommunikation im Bundesministerium für Finanzen. Der gebürtige Tiroler erfüllt diese hochgradig bedeutende Aufgabe mit viel Motivation und ist spätestens seit der Präsentation des Digital Austria Acts mit 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätzen für die Digitalisierung in Österreich fast allen Österreicherinnen und Österreichern ein Begriff. PERISKOP nahm diesen wichtigen Meilenstein zum Anlass, einige Fragen in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen zu stellen.

PERISKOP: Herr Staatssekretär Tursky, Digitalisierung ist das neue Zauberwort. Der raue Boden der Tatsachen ist, wir haben in der Wiener Innenstadt teilweise keinen Handy-Empfang und in österreichischen Bezirkshauptstädten kein anständiges Glasfaserkabelnetz – was gedenkt die Bundesregierung für den Ausbau der Infrastruktur in den nächsten Jahren zu tun?

TURSKY: In Wien haben wir bei 4G und 5G fast eine vollständige Netzabdeckung. Österreichweit verfügen beinahe 100 Prozent über 4G und 95 Prozent aller Haushalte über 5G-Abdeckung. Damit sind wir auch international ein deutlicher Vorreiter. Rund 65 Prozent aller Haushalte verfügen zudem über einen festen Breitbandanschluss. Vereinzelt gibt es natürlich immer Luft nach oben und ich sehe es als meine Aufgabe, diese Probleme zu adressieren und dagegen vorzugehen. Daher haben wir allein letztes Jahr 900 Mio. Euro in den Breitbandausbau investiert.

Die Menschen in Österreich wünschen sich sehnlich einen digitalen Impfpass, der nicht nur an fällige Impfungen erinnert, sondern idealerweise darauf aufmerksam macht, wo und wann Impfaktionen laufen und in welchen Apotheken ich die Impfstoffe gerade günstig bekomme. Wenn Apps wie „wogibtswas“ das schaffen, woran hängt es denn hier?

Der Elektronische Impfpass (auch e-Impfpass) wird in den nächsten Jahren den klassischen Papier-Impfpass ablösen. Der e-Impfpass bringt zahlreiche Vorteile – für Personen, die sich impfen lassen, für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für das öffentliche Gesundheitssystem und damit für die gesamte Bevölkerung. Genau wie beim klassischen Impfpass werden im e-Impfpass zukünftig alle Impfungen eingetragen, die eine Person erhalten hat. Die Impfungen werden aber nicht mehr in einem Impfpass aus Papier dokumentiert, sondern sicher in einem zentralen Impfregister abgespeichert. Man kann seine Impfungen über das ELGA-Portal im e-Impfpass einsehen. Auch die Corona-Schutzimpfungen werden im e-Impfpass eingetragen (Impfzertifikat mit EU-konformem QR-Code).

Der e-Impfpass bringt zahlreiche Vorteile – für Personen, die sich impfen lassen, für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für das öffentliche Gesundheitssystem und damit für die gesamte Bevölkerung.

Die Initiative PRAEVENIRE fordert seit Jahren eine dringend notwendige Weiter- entwicklung von ELGA – denn die beste App kann ohne Interaktion mit allen Beteiligten nicht viel leisten. Was nützt mir als Patientin, Patient denn ELGA, wenn ich für eine OP-Freigabe wieder drei Befunde doppelt machen lassen und in Papierform beibringen muss?

Wir müssen auch den unerschöpflichen Datenschatz Österreichs besser einsetzen – und brauchen daher neue Antworten für das Spannungsfeld zwischen Datensouveränität, Datenschutz und Datennutzung. Die Kette ist nur so stark wie ihr schwächsten Glied – daher ist es essenziell, auf eine gute Datenbasis zurückgreifen zu können. Der Gesundheitsminister hat hier bereits mit der Neuaufstellung des EMS 2.0 wesentliche Schritte zur Verbesserung gesetzt, denn eine hohe Datenqualität steigert auch das Vertrauen in die Anwendungen.

Wann kommen wir endlich zu einer besseren Kommunikation bzw. Schulung in Hinblick auf eine optimale Nutzung aller in ELGA implementierten Möglichkeiten und anderer technischer Mittel?

Jede in Österreich sozialversicherte Person hat eine elektronische Gesundheitsakte, mit der Möglichkeit, sich durch ein Opt-out-Verfahren davon abzumelden. Diese wurde als Anwendung zum Datenaustausch zwischen den Gesundheitsdiensten eingeführt. Ursprünglich wurde ELGA als Lösung entwickelt, bei welcher die Patientin, der Patient nur am Rande mitgedacht wurde. Wir arbeiten derzeit daran, die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu rücken. Wir wollen mit hoher Transparenz und den wesentlichen Gesundheitsdaten auf einen Blick gegenüber den Patientinnen und Patienten Vertrauen schaffen. In Zukunft können sich die Menschen ihre Befunde selbst ansehen.

Mit der Digitalisierung des Mutter-Kind-Passes werden Untersuchungen in Zukunft von der Geburt bis ins Kinderalter erfasst. Mit der Aufnahme von schulärztlichen Untersuchungen wird die Lücke bis ins Erwachsenenalter geschlossen. Und es wird die Möglichkeit geben, dass Patientinnen und Patienten darüber hinaus gesundheitsrelevante Daten erfassen können: smarte Gadgets und weitere digitale Gesundheitsanwendungen.

Wir haben selbst zu extrem häufigen Erkrankungen wie z. B. Diabetes in Österreich keine flächendeckende Datenlage, was die sinnvolle Planung im Gesundheitswesen erheblich erschwert. Warum werden die Daten zu Erkrankungen nicht anonymisiert erhoben und in ELGA verwaltet, woran fehlt es noch – auch in Hinblick auf den European Health Data Space (EHDS)?

Mir ist es ganz wichtig, dass sowohl für die Qualitätssicherung und Planung im Gesundheitswesen als auch für die medizinische Forschung unter Wahrung aller datenschutzrechtlichen Aspekte eine Verbesserung der Datenlage erreicht wird. Dafür braucht es neben klaren und präzisen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten auch die Diagnosecodierung im niedergelassenen Bereich als wichtige Grundlage für das Public-Health-Monitoring. Mit dem EHDS haben wir schon bald die Möglichkeit, auf europäischer Ebene Daten auszutauschen und zu teilen. Ich bin froh, dass wir hier in Österreich von Beginn an dabei sind.

Die meisten Menschen in Österreich stehen einer anonymisierten Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für die Forschung sehr positiv gegenüber – da der Nutzen für jede und jeden Einzelnen offensichtlich ist. Was steht dem aus Ihrer Sicht entgegen?

Es ist sehr erfreulich, dass viele Menschen hier positiv gegenüberstehen. In der gemeinsamen Reise mit Gesundheitsminister Rauch nach Finnland ist uns eines aber ganz klar aufgefallen: Um eine breite Akzeptanz zu schaffen, braucht es Transparenz und Sicherheit. Hier müssen wir in Österreich noch stärker daraufsetzen und die Menschen bei dem Schritt in eine digitale Gesundheitswelt mitnehmen und breit informieren.

Jeder braucht in Österreich eine digitale Identität, die jedoch erst mit 14 Jahren beginnt – wie sieht es aber mit der Verwaltung der Berechtigungen und Vertretungen aus, bspw. für demente Eltern oder Kinder über 14 oder komplexe Obsorgefälle? Ist hierfür ein Obsorgeregister geplant?

Mit der ID-Austria, der digitalen Identität Österreich, ist es möglich, Vertretungen ganz einfach über das Vollmachten-Service zu benennen. Den Link dazu findet man auf https://www.bmf.gv.at/services/Vollmachten-Service.html.

DiGAs haben einen nachweislichen Nutzen für die Patientinnen, Patienten, vor allem auch bei chronischen Erkrankungen. Wie können wir zu einer Erstattung von DiGAs durch die Krankenkassen in Österreich kommen?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen. Gesundheitsminister Johannes Rauch und ich blicken mit höchstem Interesse nach Deutschland und sind im guten Austausch mit den dortigen Kolleginnen und Kollegen. Ziel ist, dass auch in Österreich die digitalen Gesundheitsanwendungen in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung verschrieben werden können und so die telemedizinische Versorgung ergänzt wird.

Ärztinnen und Ärzte stehen einer Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Diagnosekaskade mit gemischten Gefühlen gegenüber – auch, weil die Verantwortlichkeiten gesetzlich nicht geklärt sind. Was ist hier geplant in Bezug auf den Rechtsrahmen und die Nutzung von KI in der Diagnostik?

Das Leben verlagert sich immer weiter in den digitalen Raum, beziehungsweise die analoge Welt wird durch die digitale ergänzt. Wie das Internet unsere Gesellschaft verändert hat, so wird auch die künstliche Intelligenz unsere Gesellschaft verändern. KI kann eine Vielzahl von positive Effekten mit sich bringen. Im Bereich der Diagnostik gibt es sehr gute Erfahrungen und Beispiele mit Künstlicher Intelligenz.

Als Bundesregierung bekennen wir uns aber ganz klar zu einem menschenzentrierten Ansatz. Das haben wir auch im erst kürzlich vorgestellten Digital Austria Act – unserem digitalen Arbeitsprogramm – klar festgelegt. Das heißt, dass immer ein Mensch die letzte Entscheidung treffen wird. Mit dem AI-Act auf europäischer Ebene werden wir zukünftig einen starken Hebel in Richtung Regulierung und Kontrolle haben. Bevor dieser kommt, braucht es aber jetzt schon die nötige Rechtssicherheit und Transparenz.

Daher werden wir in einem ersten Schritt eine Geschäftsstelle einrichten und in weiterer Folge eine eigene KI-Behörde, die die Aufgaben erfüllen wird.

KI in der Diagnose hat zwei Seiten – einerseits soll der Mensch, in dem Fall die Ärztin, der Arzt immer noch die letzte Entscheidung haben, andererseits soll menschliches Versagen ausgeschlossen werden. Wenn es zu Streitfragen kommt, immerhin geht es um Menschenleben, haben wir dann eine ähnliche Situation wie bei den selbstfahrenden Autos?

In der Diagnostik hat KI bereits ihre Stärken bewiesen. Wir als Bundesregierung bekennen uns, wie vorhin schon erwähnt, zu dem Ansatz, dass der Mensch immer die letzte Entscheidung treffen wird. Daher stellt sich die Frage mit den selbstfahrenden Autos gar nicht. Eine KI wird niemals gegenüber der Entscheidung einer Ärztin, eines Arztes stehen.

Künstliche Intelligenz kann eine Vielzahl von positiven Effekten mit sich bringen. Im Bereich der Diagnostik gibt es sehr gute Erfahrungen und Beispiele mit KI.

Gibt es so etwas wie eine bundesweite Digitalisierungsstrategie für Österreich, und wenn ja, wie schaut sie im Bereich Gesundheit aus?

Der erst kürzlich vorgestellte Digital Austria Act haben wir 36 Digitalisierungsgrundsätze und 117 Maßnahmen definiert, um Wohlstand und Sicherheit durch Digitalisierung für Österreich zu erhalten und weiter auszubauen. Damit haben wir die Digitalisierungsziele der Bundesregierung auch für den Gesundheitssektor definiert.

Im Zentrum all unserer Bemühungen steht der Mensch, der als Patientin bzw. Patient von einer hochqualitativen Versorgung profitieren soll und als Beschäftigte bzw. Beschäftigter im Gesundheits- und Pflegebereich wesentlich von Dokuments- und Routineaufgaben entlastet werden soll. Zugleich ist es essenziell, bei der Digitalisierung die Stärkung der Gesundheitskompetenz und ihre unmittelbaren Wirkungen auf Rehabilitation und Prävention voranzutreiben.

Digitale Gesundheitsanwendungen beispielsweise bieten große Chancen und können eine sinnvolle Ergänzung der Telemedizinischen Versorgung darstellen. Wichtig ist uns hier eine entsprechende Qualitätskontrolle. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, dann sollen diese Apps einerseits von der Ärztin, vom Arzt verschrieben werden können und anderseits die gewonnenen Daten – sofern technisch sinnvoll – in die elektronische Gesundheitsakte der Patientin, des Patienten abgespeichert werden können. Das ist der Weg, den wir gehen wollen.

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