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Auf dem Weg zur Emanzipation als Gesundheitsberuf

© Katharina Schiffl

Auf dem Weg zur Emanzipation als Gesundheitsberuf

© Katharina Schiffl

Die Osteopathie erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist diese Behandlungsmethode allerdings in Österreich nicht als eigenständiger Gesundheitsberuf gesetzlich verankert. PERISKOP sprach mit der Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie (OEGO) Margit Halbfurter, MSc, D. O. und Vizepräsidentin Nina Mittendorfer, D. O. darüber, welche Schritte als nächstes gesetzt werden müssen, um diese Berufsgruppe rechtlich auf eigenständige Beine zu stellen. | von Rainald Edel, MBA

Margit Halbfurter, MSc, D. O. übernahm im April 2021 die Präsidentschaft der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie. Gemeinsam mit Vizepräsidentin Nina Mittendorfer, D. O. und dem gesamten Vorstandsteam hat sie sich zum Ziel gesetzt, die Anerkennung der Osteopathie in Österreich zu erwirken, um einen einheitlichen, gesetzlichen Standard für die Ausbildung und die Reglementierung des osteopathischen Berufstandes zu erreichen.

PERISKOP: Osteopathie ist bereits zu einem Begriff in der Bevölkerung geworden, aber es gibt noch Unsicherheiten. Was genau versteht man also unter Osteopathie?

HALBFURTER: Entstanden Ende des 19. Jh. in den USA, ist die Osteopathie eine eigenständige medizinische Behandlungsmethode, basierend auf medizinischen Grundlagenfächern wie allgemeiner und funktionaler Anatomie, Physiologie, Biomechanik und Embryologie. Ziel der Osteopathie ist, den pathophysiologischen Mechanismus hinter einer Erkrankung zu diagnostizieren, mittels manueller Techniken die Genesung einzuleiten und so die Wiederherstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung zu erreichen. Osteopathie kann präventiv, kurativ, palliativ oder adjuvant eingesetzt werden.

Sie sprechen von einem ganzheitlichen  Behandlungsansatz. Wie funktioniert also eine Therapie?

HALBFURTER: Eine osteopathische Behandlung wird unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren und unter Einbeziehung aller Systeme des Menschen — strukturell-funktionell, viszeral und craniosacral — individuell zusammengestellt. Ziel ist es, die Ursache der Beschwerden, nicht lediglich die Symptomatik, zu behandeln. Hierfür ist es vorab notwendig, Kontraindikationen auszuschließen, die gegen bestimmte osteopathische Techniken sprechen bzw. zu eruieren, ob eine weitere medizinische Abklärung notwendig ist. In Folge wird definiert, an welcher Stelle sowie mit welchen Techniken die osteopathische Behandlung initiiert werden sollte.

Für welche Erkrankungen bzw. welche  Indikationen ist die Osteopathie gedacht, was ist das praktische Einsatzgebiet?

HALBFURTER: Osteopathinnen und Osteopathen arbeiten an allen Körperstrukturen — dem knöchernen Skelett, Muskeln, Faszien, Nerven, inneren Organen, dem Cranium. (Liste der Indikationen siehe Kasten unten). Genaue Kenntnis und exaktes Wissen der Bereiche Anatomie, Embryologie, Physiologie und Pathologie sind hierbei unabdingbar. Diesbezüglich ist eine jahrelange Schulung essenziell. In dieser wird vor allem ein Erlernen der palpatorischen Fähigkeiten in den Fokus gerückt, die eine osteopathische Befundung erst möglich machen. Eine umfassende, ganzheitliche Patientenbetreuung ist aber nur dann möglich, wenn eine enge Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Gesundheitsberufen besteht.

Die Osteopathie erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Welche Patientinnen und  Patienten wenden sich an Sie?

HALBFURTER: Wir behandeln Personen aller Altersgruppen — von Babys bis zu Hochbetagten. Laut einer Studie der Statistik Austria aus dem Jahre 2019 suchen in Österreich zehn Prozent der über 15-Jährigen eine Osteopathin oder einen Osteopathen auf. Das ergibt eine Schätzung von 30.000 Behandlungen pro Woche, dazu kommen noch die zahlreichen kinderosteopathischen Behandlungen. Die Beschwerden, die Betroffene dazu veranlassen, Hilfe bei einer Osteopathin oder einem Osteo­pathen zu suchen, sind unterschiedlichster Art und reichen von akuten Beschwerden über chronische Schmerzzustände des gesamten Bewegungsapparates bis hin zu Störungen verschiedener Systeme des Körpers (Verdauungssystem, Hormonsystem, Nervensystem ect.). Osteopathie ist milieuorientiert und vertritt eine zellularphysiologische Medizinphilosophie. Das heißt, Osteopathinnen und Osteopathen sind bestrebt, die aus dem Gleichgewicht geratene Physiologie so zu beeinflussen, dass der Organismus durch eine manuelle Behandlung in eine neue Balance kommt und der Informationsfluss innerhalb aller Funktionssysteme wieder gegeben ist.

Derzeit sind in Österreich circa 1.500 Osteopathinnen und Osteopathen tätig, davon sind rund 600 Mitglied der OEGO. Im Sinne einer Qualitätssicherung und vor allem im Interesse der Patientinnen und Patienten ist es daher notwendig, die Osteopathie als eigenständigen Gesundheitsberuf gesetzlich zu regeln und damit zu verankern.

Ziel der Osteopathie ist, den pathophysiologischen Mechanismus hinter einer Erkrankung zu diagnostizieren und mittels manueller Techniken die Genesung einzuleiten.

Wie sieht die Studienlage zu osteopathischen Behandlungsformen aus — gibt es wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit osteopathischer Therapien?

HALBFURTER: Anwendung und Wirksamkeit osteopathischer Methoden werden zunehmend in weltweiten und interdisziplinären Studien wissenschaftlich erforscht und bestätigt. Die Evidenz für die Wirksamkeit manueller Therapien wächst und wird robuster. Studien belegen durchaus positive Ergebnisse in den Bereichen Schmerzlinderung und Funktionsverbesserung bei unterschiedlichsten Beschwerdebildern und Erkrankungen.

Das Risiko von schweren Schäden bei manuellen Behandlungen einschließlich Manipulations- und Mobilisierungstechniken ist hingegen sehr gering. Ein Schwerpunkt der Ausbildung liegt in den Sicherheitstests, der korrekten Ausführung und exakten Handhaltung bei solchen Manipulationstechniken, welche durch ständige supervidierte Behandlungen und praktische Prüfungen kontrolliert werden. Dadurch ist auch die Sicherheit der Patientinnen und Patienten stets gewähr­leistet.

Sowohl in der Ausbildung wie auch in der Berufsausübung orientieren wir uns an den internationalen CEN-Standards.

Ein Ziel, das Sie und die OEGO sich gesetzt haben, ist die gesetzliche Verankerung als eigenständiger Gesundheitsberuf. Was sind die Vorteile?

HALBFURTER: Osteopathie ist in Österreich noch kein gesetzlich regulierter Gesundheitsberuf. Die Qualität der Osteopathiebehandlungen ist somit bis heute weder gesetzlich geregelt noch sichergestellt. Im Sinne von Patientensicherheit ist das aber ein absolutes Muss.

Unser oberstes Ziel ist die Anerkennung der Osteopathinnen und Osteopathen als Berufsgruppe im Sinne einer gesetzlichen Verankerung als eigenständiger Gesundheitsberuf. Wünschenswert wäre auch die Schaffung eines anerkannten Vertretungsgremiums für Osteopathie. Dies würde eine weitere Qualitätssicherung darstellen, etwa durch eine Listung der Anbieter, die alle Voraussetzungen zur Berufsausübung erfüllen, in einem Therapeutenregister. Dies würde für Sicherheit und Transparenz gegenüber Patientinnen und Patienten sorgen. Die berufsgesetzliche Regelung soll einen Mindestumfang der Ausbildung, die Legalisierung der Berufsbezeichnung und eine berufsqualifizierende Prüfung umfassen. Berufsrechtliche Bestimmungen garantieren qualitätsgesicherte Behandlungen für die Patientinnen und Patienten. Verpflichtende Therapeutenregister sichern den Ausbildungsstandard und Weiterbildungen von und für Osteopathinnen und Osteopathen. Ein berufenes Gremium kann Personen, die osteopathische Leistungen anbieten, aber keine qualitativ ausreichende Ausbildung haben, vom Praktizieren abhalten. Patientinnen und Patienten sollen ein verlässliches, strukturiertes, niederschwellig zugängliches und transparentes osteopathisches Versorgungsfeld vorfinden. Primär geht es uns hier um den Schutz der Patientinnen und Patienten!

Welche Schritte müssen dafür gesetzt  werden?

HALBFURTER: Im Sinne der Qualitätssicherung sollten wir gemeinsam mit angrenzenden Berufsverbänden und Fachgesellschaften die Zuständigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Osteopathie regeln. Die OEGO ist darauf vorbereitet, als anerkanntes Vertretungsgremium für Osteopathinnen und Osteopathen, ähnlich wie bei anderen Gesundheitsberufen (vgl. Hebammen), auch Aufgaben der Qualitätssicherung und etwa die Führung des Therapeutenregisters zu übernehmen.

Es ist im Sinne der Patientinnen und Patienten essenziell, zu verhindern, dass Personen mit unzureichender Ausbildung osteopathisch behandeln oder sich Osteopathin oder Osteopath nennen dürfen!

Welche Voraussetzungen und Ausbildungen sollte man als Osteopathin, als Osteopath zur Berufsausübung haben?

MITTENDORFER: Sowohl in der Ausbildung wie auch in der Berufsausübung orientieren wir uns an den internationalen CEN-Standards. Osteopathin, Osteopath im Sinne der OEGO kann nur werden, wer bereits eine medizinische Grundausbildung als Ärztin, Arzt oder Physiotherapeutin, Physiotherapeut absolviert hat.

2015 hat das Comité Européen de Normalisation (CEN) in Zusammenarbeit mit der European Federation of Osteopaths (EFO) und dem Forum for Osteopathic Regulation in Europe (FORE), eine Europäische Norm zur osteopathischen Gesundheitsversorgung (EN 16686) erarbeitet und herausgegeben. Die CEN-Norm setzt einen Maßstab für qualitativ hochwertige klinische Praxis, Ausbildung, Sicherheit und Ethik der Osteopathie in Europa und wurde in 33 europäischen Ländern veröffentlicht.

EN 16686 legt Anforderungen und Empfehlungen in Bezug auf die Gesundheitsversorgung, Einrichtungen und Ausrüstung, Ausbildung und ethische Rahmenbedingungen für die Osteopathiepraxis fest. Die Europäische Norm gewährleistet eine sichere Umgebung für Patientinnen und Patienten und eine qualitativ hochwertige Behandlung.

Der Standard verlangt von Osteopathinnen und Osteopathen, dass sie eine entsprechende Ausbildung auf einem bestimmten Niveau absolvieren und regelt auch die Weiterbildung. Darüber hinaus legt die Europäische Norm fest, dass wissenschaftliche Standards und evidenzbasierte Praxis ein wichtiger Bestandteil des Ansatzes der Osteopathie zur Patientenbehandlung und zum Fallmanagement sind.

Wie sieht die Ausbildung konkret in Österreich aus?

MITTENDORFER: Vorbedingung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Ärztin, Arzt oder Physiotherapeutin, Physiotherapeut. Dem folgt eine vierjährige Basisausbildung Osteopathie mit ca. 2.000 Unterrichtseinheiten, von denen 1.000 eine beaufsichtigte klinische Praxis umfassen. Den Abschluss bildet der Universitätslehrgang Osteopathie, Dauer vier bis fünf Semester, 120 ECTS-Punkte, Abschluss als Master of Science nach einer Master-Thesis. Im Rahmen der Ausbildung sind Präsenzunterrichtseinheiten, klinisches Training und supervidierte Behandlungen durchzuführen. Schwerpunkte sind hierbei die Vermittlung des notwendigen Grundlagenwissens, osteopathischer Techniken, osteopathischer Diagnose und Behandlung sowie professionelle Fähigkeiten im Bereich wissenschaftliches Arbeiten, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen und psychosoziale Themen.
Aus einer Studie des OPERA-Reports 2020 wird ersichtlich, dass ca. 20 Prozent der befragten Osteopathinnen und Osteopathen zumindest einen Teil ihrer Ausbildung international absolviert haben. Bei zwei Drittel der Befragten dauerte die Ausbildung sechs Jahre oder länger. Dies zeigt den Ausbildungsumfang.
Somit wäre für Patientinnen und Patienten klar ersichtlich, ob jemand beispielsweise eine mehrjährige qualifizierte Ausbildung absolviert oder womöglich nur an einem Wochenendseminar teilgenommen hat.

Wissenschaftliche Standards und evidenzbasierte Praxis sind wichtige Bestandteile des Ansatzes der Osteopathie zur Patientenbehandlung und zum Fallmanagement.

Wenn man Europa als Vergleich heranzieht: Gibt es Länder, in denen die Osteopathie als Gesundheitsberuf an­erkannt ist und die für Österreich als Vorbild dienen können?

MITTENDORFER: Eine Anerkennung der Osteopathie gibt es derzeit in 13 europäischen Ländern. Vorreiter war 1993 Großbritannien, seither folgten Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, Portugal, Schweiz, Zypern — und in diesem Jahr auch Italien. Die European Federation and Forum for Osteopathy (EFFO) zählt 22 Mitgliedstaaten und in etwa 25.000 Mitglieder, zuzüglich Kanada und Israel außerhalb Europas. Zusätzlich existieren gesetzliche Regelungen für Osteopathie in den USA, in Australien und in Neuseeland.

Welche weiteren Ziele haben Sie sich als Gesellschaft gesetzt?

HALBFURTER: Ich glaube, ein wichtiger Schritt ist die Reglementierung der Ausbildung nach CEN-Standards — weil Ausbildung nicht gleich Ausbildung ist. Im Sinne der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung ist es unumgänglich, dass jede einzelne Osteopathin, jeder Osteopath nationale Standards erfüllt und diese sich wiederum an internationalen Leitlinien wie den CEN-Standards orientieren. Nur so lässt sich diese Profession europäisch vereinen. Des Weiteren ist die Positionierung der Osteopathie als eigenständige, erweiterte Ausbildung zu fördern und der Mehrwert für Patientinnen und Patienten noch stärker herauszuarbeiten. Ein wichtiger Punkt wäre im Sinne der OEGO, den Zugang zur osteopathischen Behandlung auf Kassenleistung zu ermöglichen und für alle Patientinnen und Patienten zu vereinheitlichen.

Wir wollen den Zugang zu osteopathischen Therapien als Kassenleistung erreichen bzw.vereinheitlichen.

In Ihrer Vision: Was wünschen Sie sich aus Patientensicht für die Zukunft der Osteo­pathie?

HALBFURTERNatürlich die Anerkennung der Osteopathie und die Sicherstellung einheitlich höchster Qualität nach CEN-Standards. Aus Patientensicht sollte eine flächendeckende Zugangsmöglichkeit zu osteopathischer Therapie gegeben sein. Auch die Leistbarkeit des Zuganges ist sehr zentral. Daher wünschen wir uns den Zugang zu osteopathischen Therapien als Kassenleistung für Patientinnen und Patienten zu schaffen bzw. zu vereinheitlichen. Derzeit ist die Refundierung osteopathischer Behandlungen sehr inhomogen und intransparent. Manche Patientinnen und Patienten erhalten über private Zusatzversicherungen oder ihren Sozialversicherungsträger Kostenzuschüsse zu osteopathischen Behandlungen, andere wiederum nicht. Es sollte vermieden werden, dass es zu einem sozioökonomisch bedingten ungleichen Zugang kommt. Unser Ziel ist es, dass jeder Patientin, jedem Patienten, dem osteopathische Behandlung Linderung oder Hilfe bringen kann, diese qualitätsgesichert unter dem Schirm unseres solidarischen Gesundheitssystems zur Verfügung gestellt wird.

BioBox

Margit Halbfurter, MSc, D.O. ist Osteopathin (WSO) und Kinderosteopathin (OZK). Sie lebt und arbeitet freiberuflich in Villach und Wien. Die Ausbildung an der WSO schloss sie 2015 mit dem Master of Science an der Donau Universität Krems ab. In der Masterarbeit beschäftigte sie sich mit dem Thema „Leaky Gut“, das sie bis heute sehr interessiert und begleitet. Es ist ihr ein großes Anliegen, sich für die Anerkennung der Osteopathie als Berufsstand in Österreich einzusetzen und das hohe Ausbildungs­niveau zu sichern.

Nina Mittendorfer, D. O. ist Vizepräsidentin und im Vorstand der OEGO zuständig für den Bereich internationale Vertretung. Als Physiotherapeutin absolvierte sie die Osteopathieausbildung an der WSO (2000 Diplom), 2018 schreibt sie eine Thesis auf dem Gebiet der weiblichen Infertilität. Seit 1998 arbeitet sie ausschließlich freiberuflich in eigener Praxis auf dem  Gebiet der weiblichen Infertilität mit Themenschwerpunkt Gynäkologie.

Nina Mittendorfer, D. O., Vizepräsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie (OEGO) © Katharina Schiffl
Margit Halbfurter, MSc, D. O., Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für © Katharina Schiffl

FactBox

Indikationen Osteopathie beim Erwachsenen:

  • Beschwerden im Muskel-Skelett-System

  • Bewegungseinschränkungen, Blockaden o. ä.

  • Wirbelsäulen-/Rückenbeschwerden

  • Chronische Schmerzzustände aller Art

  • Kopfschmerzen, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen

  • Störungen im peripheren Nervensystem (Empfindungsstörungen, Lähmungen, Schmerzen)

  • Störungen im Verdauungssystem

  • Urogenitale Beschwerden, Infertilität

  • Unfälle, Sportverletzungen o.  ä.

  • Schulmedizinisch abgeklärte, unklare Beschwerden (z. B. Herzrhythmusstörungen ohne Befund, neurologische Ausfälle ohne erkennbaren Grund, usw.)

  • Atemerkrankungen/Störungen der Lungen­funktion

Indikationen beim Kind:

  • Geburtsvor- und -nachbereitung für Mutter und Kind

  • Entwicklungsverzögerungen bei Kindern und Säuglingen

  • Koliken und Schlafstörungen

  • Stillprobleme

  • Hüftdysplasie

  • Kopfasymmetrien und Schiefhals

  • Nachbehandlung von Frühgeborenen

  • Konzentrationsschwierigkeiten

  • Fehlbiss des Kiefers

  • Skoliose

  • Kopfschmerzen inklusive Migräne

  • Asthma bronchiale

  • Autoimmunerkrankungen

  • Harnwegsinfekte, Bettnässen

  • Neurologische Erkrankungen

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